Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können (§ 1896 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Betreuungsbüro Bergmann
Bachelor of Arts für Betreuung und Vormundschaften B.A.
Betreuungsbüro Bergmann
Bachelor of Arts für Betreuung und Vormundschaften B.A.