Recht betreut.

Wir unterstützen Menschen in Berlin bei der rechtlichen Betreuung und Vormundschaft – persönlich, verlässlich und mit langjähriger Erfahrung.

Betreuungsunterlagen

Hilfe durch rechtliche Betreuung

Wir kümmern uns mit Engagement und Sachverstand um alle Aufgaben, die uns das Gericht anvertraut hat. Unsere Klientinnen und Klienten sollen so selbstbestimmt und eigenständig leben können, wie es ihnen möglich ist.

Rechtliche Betreuung kann unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, etwa Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung und Behördenkontakte. Welche Unterstützung erforderlich ist, legt das Gericht im Einzelfall fest. Wir sind da, wenn es darauf ankommt.

Aufgabenbereiche eines gesetzlichen Betreuers

Rechtliche Betreuer unterstützen Menschen in den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen. Ihre Wünsche stehen im Mittelpunkt. Stellvertretend handeln Betreuer nur, soweit dies erforderlich ist.

Gesundheitssorge

Wir unterstützen bei Fragen zur medizinischen Versorgung. Kann die betreute Person nicht selbst einwilligen, vertreten wir sie im übertragenen Aufgabenbereich unter Beachtung ihres Willens und der gesetzlichen Vorgaben.

Aufenthaltsbestimmung

Wir unterstützen bei der Klärung einer passenden Wohn- und Lebenssituation. Maßgeblich sind die Wünsche der betreuten Person und der gerichtlich festgelegte Aufgabenbereich.

Vermögensverwaltung

Wir unterstützen bei Konten, Renten, Sozialleistungen und laufenden Ausgaben – im Umfang der vom Gericht übertragenen Aufgaben.

Vertretung vor Behörden

Der Betreuer kommuniziert mit Ämtern, Krankenkassen, Sozialdiensten und Gerichten, damit Ansprüche des Betreuten durchgesetzt werden.

Wohnungsangelegenheiten

Wir unterstützen bei Mietverträgen, Wohnraumsicherung und Wohnungswechseln. Für die Aufgabe von Wohnraum gelten besondere gesetzliche Vorgaben.

Postangelegenheiten

Wir unterstützen bei wichtigen Schreiben und Fristen. Über die Entgegennahme und das Öffnen von Post entscheiden wir nur, wenn das Gericht diesen Aufgabenbereich ausdrücklich angeordnet hat.

Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Wir übernehmen auch Vormundschaften in Berlin. Eine Vormundschaft kommt für Minderjährige infrage, etwa wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen. Die Bestellung erfolgt durch das Familiengericht.

Als Vormund sorgen wir für die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Kindes oder Jugendlichen und vertreten seine Interessen. Dazu gehören beispielsweise Fragen zu Schule, Gesundheit und Lebenssituation.

Sie haben ein Anliegen zur Vormundschaft? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um die nächsten Schritte und unsere aktuellen Kapazitäten zu besprechen.

Kontakt aufnehmen
Nick Bergmann – Berufsbetreuer, Beratungsgespräch

Fünf Fragen an Nick Bergmann

rechtlicher Betreuer, B.A.

Sprechen Sie mit uns

Warum sind Sie gesetzlicher Betreuer geworden?

Ich habe viele Jahre als Kranken- und Altenpfleger gearbeitet, zuletzt als Pflegeleitung auf einer psychiatrischen Station. Dort habe ich immer wieder gefragt: Wer sorgt für Menschen ohne Angehörige, die ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können? Die Antwort habe ich 2009 in der rechtlichen Betreuung gefunden. Ich wollte Menschen die Chance geben, ihre Ziele und ihr Recht durchzusetzen.

Was war bisher Ihre größte Herausforderung?

Neben der täglichen Arbeit mein Studium der „Rechts- und Verwaltungswissenschaften" an der Steinbeis Hochschule Berlin zu absolvieren. 2016 habe ich den Bachelor of Arts abgeschlossen. Das hat viel Disziplin gefordert, aber es hat mich enorm weitergebracht. Das Studium hat mein Fachwissen für die tägliche Betreuungspraxis vertieft.

Was war bisher Ihr schönstes Erlebnis bei einer gesetzlichen Betreuung?

Eine Klientin, die ich über viele Jahre begleitet habe, konnte ihre Suchterkrankung überwinden und sich ein selbstständiges Leben aufbauen. Zu erleben, wie sie ihren eigenen Weg gefunden hat, hat mich sehr bewegt.

Was lieben Sie am meisten an Ihrem Beruf?

Das soziale Engagement und die Arbeit mit den Menschen. Das Management aller sozialen Themen. Und dass die Menschen mir aufgrund meiner langjährigen Expertise immer wieder ihr Vertrauen entgegenbringen – das macht mich wirklich glücklich.

Wie sieht ein klassischer Arbeitsalltag eines Betreuers aus?

Kein Tag gleicht dem anderen. Der Beruf ist so vielfältig und abwechslungsreich – genau deshalb übe ich ihn so gerne aus.

Qualifikation und Erfahrung

Ausbildung

Von 2013 bis 2016 studierte ich berufsbegleitend Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Ich schloss mit dem Bachelor of Arts für rechtliche Betreuung und Vormundschaften ab. Zuvor absolvierte ich von 2006 bis 2008 eine Weiterbildung zur verantwortlichen leitenden Pflegefachkraft am IWK in Halle.

Beruflicher Hintergrund

Seit 2009 bin ich als rechtlicher Betreuer tätig. Zuvor arbeitete ich in der Kranken- und Altenpflege, unter anderem in leitenden Positionen in Dessau, Rosslau und Berlin. Diese Erfahrung hilft mir, die Lebenssituation meiner Klientinnen und Klienten zu verstehen.

Annabell Bergmann – Beratungsgespräch zwischen Betreuerin und Betreutem

Fünf Fragen an Annabell Bergmann

rechtliche Betreuerin, B.A.

Sprechen Sie mit uns

Warum sind Sie gesetzliche Betreuerin geworden?

Ich habe lange in der Reisebranche gearbeitet – und plante den schönsten Teil des Lebens vieler Menschen: die Urlaubszeit. Irgendwann hat mir die Sonnenseite allein nicht mehr gereicht. Das Thema Recht fand ich schon immer spannend. Ich studierte „Rechts- und Verwaltungswissenschaften" an der Steinbeis Hochschule Berlin – und kümmere mich nun um alle Aspekte des Lebens, nicht nur um die schöne Urlaubszeit.

Was war bisher Ihr schönstes Erlebnis bei einer gesetzlichen Betreuung?

Für eine ältere Dame mit immer stärker ausgeprägter Demenz habe ich einen Platz in einer Demenz-WG gefunden. Es war schwer für sie, von ihrem bisherigen Zuhause loszulassen. Als ich sie dort besuchte, war sie total glücklich – die Bewohnerinnen und Bewohner spielten zusammen Karten, und Frau B. war mittendrin. Die anderen WG-Mitglieder waren ganz traurig, als sie kurz ins Krankenhaus musste. So schön, dass sie jetzt in dieser Gemeinschaft leben kann.

Was war bisher Ihre größte Herausforderung?

Das Spannende ist, dass wir ständig vor neuen Herausforderungen stehen. Am Anfang dachte ich manchmal: „Um Gottes Willen – schon wieder ein Hindernis!" Aber nach einigen Jahren entsteht eine Routine und Gelassenheit. Wir suchen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen.

Was lieben Sie am meisten an Ihrem Beruf?

Menschen dabei zu unterstützen, ihren Weg zu gehen. Ich schaue immer nach dem größtmöglichen Konsens zwischen den Vorstellungen meiner Klientinnen und Klienten und dem, was realistisch machbar ist.

Wie sieht ein klassischer Arbeitsalltag eines gesetzlichen Betreuers aus?

Hauptaufgabe ist es, Hilfe für Menschen zu organisieren, die nicht mehr selbstständig leben können. Viele Telefonate, E-Mails, Gerichtstermine – und ich bin direkt vor Ort bei den zu Betreuenden.

Qualifikation und Erfahrung

Ausbildung

2016 schloss ich mein Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften an der Steinbeis-Hochschule Berlin mit dem Bachelor of Arts für rechtliche Betreuung und Vormundschaften ab. Seitdem bin ich als rechtliche Betreuerin tätig.

Beruflicher Hintergrund

Vor meinem Wechsel in die rechtliche Betreuung arbeitete ich viele Jahre in der Reisebranche. Organisation, Flexibilität und der persönliche Umgang mit Menschen prägten diese Zeit und helfen mir heute in der Betreuungspraxis.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Betreuung

Von Verfahren bis Kosten – alle wichtigen Antworten auf einer eigenen Seite, klar erklärt ohne Bürokratendeutsch.

Zu den häufigen Fragen

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 9:00 – 17:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Persönliches Gespräch

Im ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und die möglichen nächsten Schritte. Fragen Sie dabei gerne nach unseren aktuellen Kapazitäten. Die Bestellung eines rechtlichen Betreuers erfolgt durch das Betreuungsgericht, die eines Vormunds durch das Familiengericht.